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Das Fotografieren und Filmen zu redaktionellen Zwecken wie etwa einer Berichterstattung über eine aktuell laufende Ausstellung oder über die Hamburger Kunsthalle im Allgemeinen muss vorab angemeldet und genehmigt werden.Privater Gebrauch
Das Fotografieren und Filmen für den privaten Gebrauch ist ohne Stativ und ohne Blitzlicht gestattet. Die Benutzung von Blitzlicht und Stativ kann ggf. durch eine vorab getroffene Sondergenehmigung erlaubt werden. Der private Gebrauch schließt jedwede Veröffentlichung und Weitergabe der gemachten Aufnahmen an Dritte aus. Die Urheber*innen der Aufnahmen tragen die Verantwortung für ihr Tun. Besonders bei Fotos und Bewegtbildern von zeitgenössischen Kunstwerken ist zu beachten: Werke von lebenden Künstler*innen und von jenen, die noch nicht länger als 70 Jahre tot sind, genießen Urheberrechtsschutz. Ebenso sind Reproduktionsrechte zu wahren. Eine Verwertung von Aufnahmen ihrer Werke bedarf dementsprechend der vorherigen Klärung mit den Rechteinhabern.Wissenschaftliche Zwecke
Bei der Verwendung von Aufnahmen für wissenschaftliche Zwecke muss ebenso geprüft werden, ob Urheber- und Reproduktionsrechte zeitgenössischer Künstler*innen anfallen. Hier sollte von Fall zu Fall entschieden werden. Die Veröffentlichung von Fotos auf denen nicht zeitgenössische Werke zu sehen sind, ist für wissenschaftliche Zwecke in der Regel erlaubt. Hier bedarf es aber einer Abstimmung mit der Hamburger Kunsthalle, wenn es zu gedruckten Veröffentlichungen ab einer gewissen Auflage kommt.Gewerbliche und kommerzielle Zwecke
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