Leihverkehr

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Die Hamburger Kunsthalle unterstützt nach Möglichkeit Ausstellungsprojekte anderer Museen und musealer Einrichtungen. Hier finden Sie die Leihbedingungen für die Ausleihe von Werken aus unserer Sammlung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Bitte nutzen Sie das digitale Webformular für Ihre Leihanfragen.

 

Leihanfragen und Verträge

Eine Leihanfrage sollte mindestens neun Monate vor Ausstellungsbeginn in schriftlicher Form an den Direktor Prof. Dr. Alexander Klar über das Webformular per Upload eingereicht werden. Dem Leihgesuch sind der aktuelle Facility Report und aussagekräftige Thermohygrographen-Aufzeichnungen der Ausstellungsräume aus einem vergleichbaren Zeitraum beizulegen. Die Hamburger Kunsthalle behält sich vor, Leihgesuche ohne Angaben von spezifischen Gründen und Anfragen außerhalb der Frist abzulehnen. Unvollständige Anfragen können leider nicht berücksichtigt werden.

Bei einem positiv beantworteten Leihgesuch wird ein Leihvertrag von Seiten der Hamburger Kunsthalle ausgestellt. Es gilt ausschließlich der Leihvertrag der Hamburger Kunsthalle und deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg. Dies gilt auch für die Versicherung.

Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen, die im Einzelfall zwischen der Hamburger Kunsthalle und der anfragenden Institution schriftlich vereinbart werden können, gelten die Konditionen der Hamburger Kunsthalle für den ausgehenden Leihverkehr.  

Leihbedingungen

Bearbeitungsgebühr

Im Fall einer Zusage erheben wir eine Bearbeitungs- und Bereitstellungsgebühr von 350 Euro pro Leihgabe für Gemälde, Skulpturen und Objekte, für Werke aus dem Kupferstichkabinett jeweils 100 Euro. Gegebenenfalls kommen Kosten für konservatorische und restauratorische Maßnahmen oder auch Kurierbegleitungen (siehe Transport) hinzu. 


Versicherung

Die Hamburger Kunsthalle lässt die Leihgabe auf Kosten des entleihenden Instituts für die Dauer der Leihe von »Nagel zu Nagel« gegen alle Risiken einschließlich höherer Gewalt versichern. Letztere sind Erdbeben, Hochwasser, Flugzeugentführung sowie Terror, Streik und eventuell Krieg während der Transporte. versichern. Alle entstehenden Kosten, die mit einer Leihgabe verbunden sind, werden dem entleihenden Institut in Rechnung gestellt. Falls eine Landes- oder Staatshaftung angeboten werden kann, prüfen wir diese nach Erhalt der Versicherungsbedingungen.


Klima

Hinsichtlich der Klima- und Beleuchtungsverhältnisse gelten folgende Bestimmungen:

Gemälde: Leinwand und Holz 
50 % - 55 % (Rel. Luftfeuchtigkeit)    18 - 22 °C (Temperatur)    200 lux (Beleuchtung)

Papier, Pergament, Bücher    
45 % - 55 % (Rel. Luftfeuchtigkeit)    18 - 22 °C (Temperatur)    max. 50 lux, kein Tageslicht (Beleuchtung)
 

Grundsätzlich sollte das Raumklima des Ausstellungs- bzw. des Aufbewahrungsbereichs stabil sein, d. h. die Häufigkeit von Schwankungen der relativen Luftfeuchtigkeit und der Temperatur sollte möglichst geringgehalten werden. Punktuelle Erwärmung durch Tageslicht (direkter Sonneneinfall) oder durch Kunstlichtquellen (Punktstrahler) sowie deutliche Luftzugbewegungen sind zu vermeiden.

Die Hamburger Kunsthalle behält sich das Recht vor, regelmäßige Klima-Aufzeichnungen vor und während der Ausleihe durch schreibende Messgeräte vorlegen zu lassen. Für einzelne oder gegebenenfalls alle Leihgaben können besondere Anweisungen erteilt werden, denen das entleihende Institut zu befolgen hat. 

 

Transport

Ein sicherer Transport der Kunstobjekte vom LKW zum Ausstellungsraum muss gewährleistet sein. Passen die Objekte (möglichst in ihrer Verpackung) durch die Türen und in den Fahrstuhl des Gebäudes, ohne dass sie gekippt werden müssen? Ist die Wegeführung weitestgehend erschütterungsfrei? 

Soweit möglich, ist die gereiste Klimakiste mit Objekt direkt in den Ausstellungsbereich zu bringen, und frühestens nach 24 Stunden zu öffnen. Entsprechend ist sie nach Ende der Ausstellung und vor dem Verpacken in den Ausstellungsbereich zu bringen, um sich dort bei geöffnetem Kistendeckel 24 Stunden akklimatisieren zu können.

Das entleihende Institut trägt die Kosten für die Verpackung, Übersendung und Rücksendung der Leihgabe sowie die eventuellen Reise- und Aufenthaltskosten zuzüglich des Per Diems für eine*n Kurier*in der Hamburger Kunsthalle zur Überprüfung des Erhaltungszustandes der Leihgabe. Gegebenenfalls muss auf externe Mitarbeitende (z. B. externe Restaurator*in, Museumstechniker*in etc.) zurückgegriffen werden. Die hierbei anfallenden zusätzlichen Kosten werden vom entleihenden Institut getragen.
Die Verpackungsart, der Transportweg und die Wahl der Transportfirma müssen mit der Hamburger Kunsthalle abgesprochen werden. Die Hamburger Kunsthalle kann eine bestimmte Transportfirma bindend vorschreiben.
 

Arthandling

Das entleihende Institut verpflichtet sich, der Leihgabe »von Nagel zu Nagel« größte Sorgfalt angedeihen zu lassen, sie vor Schaden zu bewahren und sie keiner Gefährdung auszusetzen. Die Hamburger Kunsthalle geht davon aus, dass der Umgang mit den Kunstobjekten und die Ausstellung durch eine*n Restaurator*in konservatorisch betreut wird. Sollte dies nicht der Fall sein informiert das entleihende Institut die Hamburger Kunsthalle. Die Kunstobjekte dürfen nur mit noppenfreien Handschuhen angefasst werden. Für Metallbereiche werden nur Nitril- / Latex-Handschuhe verwendet.

An der Leihgabe dürfen keinerlei Veränderungen (auch nicht des Rahmens, des Passepartouts, des Sockels usw.) und keine Eingriffe zum Zweck der Befestigung vorgenommen werden. Eventuell notwendige Neumontierungen bedürfen einer Absprache mit der Restauratorin der Hamburger Kunsthalle.

Präsentation und Reproduktion der Werke

An der Leihgabe, im Katalog und bei sonstigen Veröffentlichungen ist die Hamburger Kunsthalle deutlich sichtbar als Leihgeberin anzugeben. Das entleihende Institut ist verpflichtet, unmittelbar nach Erscheinen des Ausstellungskataloges zwei Exemplare der Hamburger Kunsthalle kostenlos zu übermitteln.
Von der Leihgabe dürfen Fotografien in Schwarz-Weiß oder Farbe, sonstige Reproduktionen oder Kopien nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Hamburger Kunsthalle hergestellt werden. Fotografieren und Filmen ist nur mit einem Mindestabstand der Lichtquelle von 3,5 m möglich. Die Beleuchtungsdauer darf nicht länger als eine Minute dauern, ferner ist kein Blitz erlaubt. Fernsehaufnahmen sind ausschließlich zu informatorischen Zwecken (Reportage über die Ausstellung) gestattet, wobei streng darauf zu achten ist, dass durch die Aufnahmearbeiten keine Erwärmung der Kunstwerke oder der Raumtemperatur eintritt. Aufnahmen der Leihgabe für Filme bedürfen einer gesonderten Genehmigung.

Bei Anfragen zu Fotomaterial und Reproduktionen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Sammlung.

Registrarabteilung
Kazusa Haii

Leihanfragen 

Sekretarial Sammlung
Ursula Trieloff

Anfragen zu Fotomaterial und Reproduktionen