»Wanderer« von Caspar David Friedrich als riesiges Wandgemälde
Vom Museum auf die Straße
Anlässlich des 250. Geburtstags von Caspar David Friedrich hat der australische Fassadenkünstler Fintan Magee im Hamburger Portugiesenviertel eine knapp 200 m² große Neuinterpretation des berühmten Gemäldes »Wanderer über dem Nebelmeer« (um 1817) geschaffen, dessen Original Teil der Sammlung der Hamburger Kunsthalle ist.
Umgesetzt wurde das Projekt von WALLS OF VISION gemeinsam mit Walls Can Dance, Norddeutschlands größter Freiraumgalerie für Urban Art in enger Kooperation mit der Hamburger Kunsthalle und der Hauptkirche St. Michaelis.
Zum Hintergrund: WALLS OF VISION macht historische Kunstgüter einer breiten Öffentlichkeit kostenlos zugänglich, indem historische Gemälde von Urban Art-Künstler*innen in die Gegenwart bzw. Zukunft transferiert und auf Fassaden im öffentlichen Raum neu interpretiert werden.
»Es ist eine besondere Ehre für uns, im Kreis solch renommierter Institutionen einen Beitrag zum 250. Geburtstag von Caspar David Friedrich leisten zu dürfen. 2019 ist WALLS OF VISION mit einer Interpretation des Wanderers in Köln gestartet. Dass wir nun mit der Hamburger Kunsthalle, der Hauptkirche St. Michaelis und Walls Can Dance dem Wanderer eine weitere Neuinterpretation widmen dürfen, erfüllt uns mit Freude und Stolz«, so Marco Alfter, geschäftsführender Vorstand der Dr. Hans Riegel-Stiftung.
Mit dem Mural, dem aufwändigen Wandbild, an der Ditmar-Koel-Straße 19 gelingt eine »Kunstbetrachtung in Raum und Überraum. Von der Aussichtsplattform auf dem Michel in 106 m Höhe hat man einen einzigartigen Blick auf das Kunstwerk aus der Distanz«, so Alexander Röder, Hauptpastor von St. Michaelis.
Der Geburtstag Caspar David Friedrichs ist auch Anlass für das umfangreichste Panorama seiner Kunst seit vielen Jahren: Vom 15. Dezember 2023 bis 1. April 2024 präsentiert die Hamburger Kunsthalle rund 70 seiner Gemälde, darunter zahlreiche ikonische Schlüsselwerke und rund 100 Zeichnungen.
Der ausdrückliche Dank aller Projektbeteiligten gilt der Schiffszimmerer-Genossenschaft, die als Gebäudeeigentümerin die Fassade für das Kunstwerk zur Verfügung gestellt hat.